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PLAN FINANZ | Karl-Heinz Oppermann | Braunschweig

MIETPOOL

Mietpool | PLAN FINANZ | Karl-Heinz Oppermann | Braunschweig
IMMOBILIEN MIETPOOL
CHANCEN & RISIKEN
Vor- und Nachteile objektiv betrachtet!

Hallo liebe Kunden, Interessenten und Partner, ich möchte Euch mein „Baby“ den Mietpool vorstellen.

In unserem Plan-Finanz GbR Mietpool tragen die Mitglieder (Vermieter) die Risiken der Vermietung gemeinsam – er funktioniert somit wie eine Art Versicherung gegen Mietausfall und Renovierungskosten im Sondereigentum (also in der Wohnung). Jeder Eigentümer erhält seine monatlichen Mietzahlungen (Ausschüttungen), auch wenn seine Eigentumswohnung gerade leer steht.

Der Mietpool ist ein Rund-um-Sorglos-Paket und bietet diverse Vorteile gegenüber einer normalen Mietverwaltung auch SEV genannt (SonderEigentumsVerwaltung).

Unser Mietpool umfasst aktuell über 150 Wohneinheiten bundesweit, in den nächsten Wochen kommt eine weitere Wohnanlage mit 57 Wohnungen dazu und er wächst von Jahr zu Jahr weiter. 

Wer kann unserem Mietpool beitreten und wie lange bin ich gebunden?

Jeder Plan-Finanz-Kunde kann mit der von uns erworbenen Immobilien in den Mietpool eintreten. Die Teilnahme ist freiwillig und ein Mietpoolaustritt ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.


Es gibt eine Ausnahme und zwar wenn eine größere Renovierung in der Wohnung durchgeführt werden muss, dann verpflichtet sich der Eigentümer für eine bestimmte Zeit, sollte er innerhalb der vereinbarten Zeit den Mietpool verlassen, müsste er einen zeitanteiligen Betrag der Renovierungskosten an den Pool zurück erstatten. Wir möchten damit die Mietpoolgemeinschaft vor finanzieller Ausnutzung schützen. Näheres regelt der jeweilige Mietpoolvertrag.

Was kostet der Mietpoolbeitritt?

Der Mietpoolbeitritt ist kostenlos.

 

Welche Einnahmen und Ausgaben hat der Mietpool?

Schaut euch bitte dazu das Mietpoolschaubild an.

 

Einnahmen:

  • die Kaltmieten der Wohneinheiten

  • Mieteinnahmen für Stellplätze

  • die Betriebskostenvorauszahlungen und Nachzahlungen der Mieter

  • die vereinbarten Mietkautionen

 

Ausgaben:

  • alle Mietausfallkosten (z. B. Leerstandskosten, Mietminderung, Forderungsausfälle, Rechtsverfolgungskosten)

  • SEV Verwaltergebühren (Sondereigentum)

  • WEG Verwaltergebühr (Wohnungseigentümergemeinschaft)

  • alle nicht auf die Mieter umlegbaren Betriebskosten

  • alle nicht auf die Mieter umlegbaren Instandhaltungskosten

  • Kosten zur Gewährleistung der Neuvermietung

 

Wie hoch ist meine mtl. Mietausschüttung?

Aufgrund des langjährigen Bestehens unseres Mietpool haben wir gute Erfahrungswerte welche Kosten insgesamt anfallen, daher werden ca. 70% der monatliche Kaltmiete abzgl. der nichtumlagefähigen Nebenkosten (das was ihr als Eigentümer nicht vom Mieter erstattet bekommt, wie die Instandhaltungsrücklage, Verwaltergebühren und lfd. Reparaturen) ausgezahlt.

Verteilerschlüssel ist immer die Kaltmiete.

Dieser Abzug dient als Reserve für die Deckung der Ausgaben. Nicht verbrauchte Reserven werden in der Regel am Jahresende ins Folgejahr übernommen oder auf Beschluss der Mitglieder an diese ausgezahlt.​

Für wen ist der Mietpool geeignet?

Im Prinzip für jeden der keine Zeit, Lust und Ahnung rund um die  Mietverwaltung hat und der kein finanzielles Risiko des Mietausfalles und der Renovierungskosten tragen möchte.

Vorteile und Chancen eines Mietpools:

  • Reduzierung des persönlichen Aufwandes für die Vermietung / Mietersuche und des damit verbunden Zeit- und Kostenaufwandes.

  • Abnahme des Aufwandes der Rechtsverfolgung von Nichtzahlern und Mietnomaden.

  • Professionelle Handhabung durch die Verwaltung der Vermietung und der regelmäßigen Mietanpassungen.

  • Finanzielle Absicherung der Mieteinnahmen des Einzelnen durch Risikoteilung im Mietpool (Verteilung auf viele Eigentümer) insbesondere bei kreditfinanzierten Objekten ist dies ein Vorteil, um die monatliche Zins- und Tilgungsrate abzusichern. Somit ist die mtl. Einnahme fest kalkulierbar.

  • Kein Kostenrisiko für Renovierungsarbeiten in den Wohnungen.

  • Risikominimierung zukünftiger Standortverschlechterungen.

 

Nachteile und Risiken eines Mietpools:

  • Geringere Mieteinnahmen durch gemeinschaftliche Risikoübernahme.

  • Einschränkung der freien Verfügbarkeit; da der Mietpool für gewöhnlich den Mieter auswählt.

  • Bei zu wenig Mitgliedern oder zu hohem allgemeinem Leerstand kann der Mietpool nicht mehr tragfähig sein und muss notfalls aufgelöst oder abgewickelt werden.

 

Darauf sollten Sie beim Immobilienerwerb achten:

  • Lage und Werthaltigkeit der Immobilie

  • Kaufpreis der Immobilie

  • Zustand der Immobilie

  • Prüfung Höhe Instandhaltungsrücklage und anstehende Investitionen (letzten Eigentümerprotokolle zeigen lassen)

  • Ausreichende Anzahl an Mietpoolteilnehmern, da durch eine geringere Mitgliederzahl das Risiko des Einzelnen wieder steigt oder der Mietpool nicht mehr tragfähig ist.

  • Seriöse und erfahrene Initiatoren und professionelle Mietpoolverwalter

  • Höhe der Vergütung und die Rechte der Mietpoolverwaltung (siehe Mietpoolvertrag)

 

Welches Risiko bleibt beim Immobilienerwerb trotz des Mietpools?

Kosten die im Gemeinschaftseigentum anfallen, werden durch die jeweilige Eigentümergemeinschaft getragen und aus deren  Rücklagen bezahlt, sollten die vorhandenen Rücklagen nicht  ausreichen, kann es zu einer Sonderumlage kommen - diese  Kosten werden nicht vom Mietpool getragen.

Späterer Wiederverkauf hängt natürlich von vielen Faktoren ab, daher ist es aber wichtig, das die Immobilie immer in Stand gehalten wird.

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